Zum Mitnehmen? – Steuertricks bei McDonalds
Letztens war ich mal wieder bei McDonalds. Ich mach das nicht oft, aber ab und zu hat man halt keine andere Möglichkeit zu essen. Ich bestellte ein Sparmenü für 4,79€. So weit so gut.
Wieviel Prozent Mehrwertsteuer (oder besser: Umsatzsteuer) gehen denn von so einem Sparmenü an den Staat?
Da McDonalds (rein rechtlich und auch wirklich nur rein rechtlich) ein Restaurant ist, und das Essen in einem Restaurant eine Dienstleistung ist, wird das “Essen” mit einer Umsatzsteuer von 16% belastet (zukünftig 19%).
Bei einer Umsatzsteuer von 16% bedeutet dies:
Netto: 4,13€
Umsatzsteuer 16%: 0,66€
Das heißt, dass von einem Sparmenü 66 Cent an den Staat abgeführt werden.
So weit so gut. Alles klar meint man. Nahrungsmittel werden in Deutschland allerdings nur mit einer Umsatzsteuer von 7% belastet. Wenn man bei McDonalds also ein Essen mit der Absicht kauft, es nicht im Restaurant zu verzehren (sondern es mitnehmen möchte) werden nur 7% statt 16% fällig, da dann der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel gilt.
Bei einer Umsatzsteuer von 7% bedeutet dies:
Der feste Nettobetrag von vorher: 4,13€
Umsatzsteuer 7%: 0,29€
Das wiederum heißt, dass ein Sparmenü, welches mitgenommen wird, rechnerisch nur 4,42€ kostet. Cool, da kann man ja sparen!
Denkste: Folgende Szene spielte sich nämlich im McDonalds ab:
Verkäuferin: “Zum Mitnehmen?”
Ich: “Nein.”
Verkäuferin: “….”
Ich: “Wird das Essen billiger, wenn ich es mitnehme und nicht hier esse?”
Verkäuferin: “Nein.”
Ich: “Wieso, die Umsatzsteuer ist doch niedriger?”
Verkäuferin: “Tja…” (Grinsen.)
Wie war das? Meine 37 Cent Umsatzsteuerdifferenz?! Wie geht das denn?
Erstmal habe ich natürlich auf die Preisschilder geschaut. Komisch, da stand nicht, ob die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist… McDonalds fährt bei den Preisen ganz offensichtlich zweigleisig. Das heißt, dass die Preise zum Mitnehmen genau so berechnet werden, dass sich die eigentliche Differenz der Umsatzsteuer ausgleicht. Jetzt wird auch klar, warum McDonalds immer fragt, ob man das “Essen” denn mitnehmen möchte: Höherer Gewinn.
Das finde ich ungerecht. McDonalds profitiert gleich doppelt. Das Unternehmen hat weniger Arbeit (da man das Restaurant nicht in Anspruch nimmt), und macht zusätzlich mehr Gewinn. Rein rechtlich scheint man keinen Anspruch auf die Erstattung der Umsatzsteuer zu haben. Trotzdem: wo wird ersichtlich, dass McDonalds zwei verschiedene Netto-Preise hat?
Sogar wenn McDonalds sich rechtlich nicht schuldig macht, moralisch schon. Der Gewinn, den McDonalds (oder der Franchisenehmer) zusätzlich einstreicht, steht moralisch entweder dem Käufer oder gleich dem Staat zu. Und selbst falls McDonalds eine Mischkalkulation fährt (d.h. fest mit diesen Mehreinnahmen rechnet) sollte man die Kunden in jedem Fall über diesen Sachverhalt aufklären. Denn dann kann man immer noch entscheiden, ob man einverstanden ist: Im Restaurant essen, und dem Staat helfen, oder Mitnehmen und einem zweifelhaften Großkonzern helfen.
Alex
P.S.: Ähnliche Informationen habe ich hier gefunden. Ab nächstem Jahr wird es durch die nochmals erhöhte Umsatzsteuer natürlich noch interessanter. Wenn ihr die Verkäufer bei McDonalds ärgern wollt: Immer nach der Preisdifferenz fragen (“…und mein Rückgeld?”) und eine Quittung verlangen, wo die Umsatzsteuer vermerkt ist. Es soll auch schon Fälle gegeben haben, wo McDonalds nur 7% abgerechnet hat, obwohl der Kunde im Restaurant gegessen hat: Das nennt man dann Steuerbetrug.
bisher 12 Kommentare 25.August 2006
