Toom probiert es über die andere Art

02.Oktober 2006

Heute war ich beim örtlichen Toom-Baumarkt um einen Fahrradschlauch zu kaufen. Auf dem Preisschild steht 3,59€. Ich nehme den Schlauch und gehe auf direktem Weg zur Kasse. Die Kassiererin scannt den Gegenstand und es erscheint eine Zahl auf dem Display, die mir verdächtig nach einer 3,89€ aussieht. Ihre Worte bestätigen mit einem etwas harschen Ton den Preis 3,89€.

An dieser Stelle hat man jetzt 2 Möglichkeiten. Erstens, man akzeptiert den genannten Preis, bezahlt, verlässt den Toom Baumarkt glücklich.
Oder zweitens, man stellt die Autorität des Baumarktes in Frage, zieht dumme Blicke der hinter einem stehenden Kunden auf sich, schickt die Verkäuferin zum Regal und genießt die Genugtuung Recht zu behalten und 30 Cent zu sparen oder zumindest mit der Kassiererin gestritten zu haben.

Ok, einige von euch kennen mich gut genug und wissen, dass ich mir für nichts zu schade bin (zudem stand hinter mir gerade niemand an), daher wähle ich die zweite Möglichkeit.

Die Verkäuferin watschelt los, kommt zurück, versucht möglichst ohne Augenkontakt zu bestätigen, dass ich Recht habe, lässt sich den Kassenschlüssel geben und zieht meine 30Cent vom Preis ab.

An der Stelle mag man meinen, dass die Geschichte doch gut ausgegangen sei, Toom hat den Fehler ja schließlich behoben, ich könnte mit beruhigten Gewissen und einem übersteigerten Selbstwertgefühl nach Hause gehen (“Ich bin so kluk, K L U K”) und die Sache hier im Blog posten (“ja, ich bin schon ein toller Hecht”).

Das allein ist aber keinen Blogbeitrag wert. Interessant fand ich nämlich letztendlich nur, was auf der Rechnung steht:

“Fahrradschlauch 3,89€
Rabatt -0,30€”.

Das heißt im Klartext, dass der Nächste, der einen Schlauch kaufen will, wieder 0,30€ zu viel zahlt, da der Preis in der Kasse noch der Alte ist und nur mir, aus “Kulanz”, ein Rabatt gewährt wurde. Und der/die Nächste kauft dann vielleicht etwas für 40€ und ihm fällt der Unterschied nicht auf, da er nicht mitgerechnet hat.

Jetzt könnte man sagen: “Wegen 30Cent so ein Wirbel, ist doch völlig egal!” – Jein. Stellen wir uns vor, jedes Produkt würde an der Kasse 12% mehr kosten, als ausgeschildert. Das summiert sich.

Aber rechtlich ist das noch nicht mal verboten. Der Markt macht mit den Preisschildern kein verpflichtendes Angebot für einen Kaufvertrag. Erst wenn man das Produkt an der Kasse auf das Band legt, stellt man als Käufer ein Angebot. Und erst dann wird ein Preis vereinbart. Ich hätte noch nicht einmal Anspruch auf den niedrigeren Preis gehabt. Rein rechtlich ist die Sache also völlig sauber.
Moralisch nicht. Ich geh doch auch nicht zur Kasse und bezahle nur die Hälfte des ausgeschilderten Preises – der ist ja schließlich Verhandlungsbasis und muss jedes Mal neu ausgehandelt werden. Das kostet Zeit und gehört sich nicht. Genauso erwarte ich aber auch vom Unternehmen, dass es mich ehrlich und korrekt behandelt, den Fehler eingesteht, und den neuen Preis einprogrammiert oder die Preisschilder auswechselt.

Bei Toom sieht man das anscheinend anders.

bisher 9 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Blabla  |  02.Oktober 2006 at 20:44

    “er Markt macht mit den Preisschildern kein verpflichtendes Angebot für einen Kaufvertrag.”

    Das sit so nicht 100% richitg.
    Manzenpaule hat uns das jedenfalls anders erklärt.
    und zwar, dass nur in ausnahme Fehler der Preis nicht gültig ist. zb wenn das Produkt 19,90 kosten würde und für 1,99 ausgeschrieben ist.

    By the way: wer kauft nen Fahrradschlauch im Baumarkt?

  • 2. Alexander Franke  |  02.Oktober 2006 at 21:19

    Da hat der Manzenpaule meiner Meinung nach etwas falsch erklärt. Man kann den Händler erst dann dafür bestrafen, wenn er das systematisch macht. Einen Anspruch hat man nicht auf den Preis. Nicht wenn er in der Werbung falsch ist, nicht wenn er im Laden falsch ist. Der Händler macht kein verbindliches Angebot, wenn er einen Preis ausschildert.

    Wegen dem Baumarkt: Wo soll ich den Schlauch denn kaufen? In irgend so einem überteuerten Fahrrad-Spezial-Laden? Zumal der “Dully” zu hatte.

  • 3. madmax  |  02.Oktober 2006 at 21:59

    Hm
    wie gesagt
    moralisch äußerst fragwürdig.
    Imho aber rechtlich erlaubt.
    ähnlich wie die sache mit McDonalds.
    Was mih etwas stört: man kann nicht von einem falsch ausgeschilderten Preis darauf schließen, dass jede Ware 12% mehr kosten könnte.
    denn dann wäre system dahinter und es wäre folglich eine absicht darin zu sehen -> Betrug
    ich denke nicht, dass das hier der fall war^^

    mfg da max

  • 4. Blabla  |  03.Oktober 2006 at 00:21

    Dully: LOL okay da hast recht ;-)

    “Der Händler macht kein verbindliches Angebot, wenn er einen Preis ausschildert.” Das sehe ich anders.

  • 5. Alexander Franke  |  03.Oktober 2006 at 08:52

    @Max: “Was mih etwas stört: man kann nicht von einem falsch ausgeschilderten Preis darauf schließen, dass jede Ware 12% mehr kosten könnte.”
    Nein, dass habe ich ja auch nicht gemacht. Es ging nur darum zu sagen, dass 12% bei einer größeren Summe ne ganze Menge Geld sind und man nicht sagen kann, dass das ja völlig “wurscht” wäre.. Andererseits hätte die Kassiererin den Preis nach meinem Hinweis ändern oder das Schildchen austauschen müssen/sollen. Denn so wird der Preis beim nächsten Kunden wieder bewusst falsch abgerechnet.

    @Michi: http://www.jurawiki.de/VRI/Vertraege#head-631c792ac9c17de6f6d81b486a39ed6528cb88b3

  • 6. Blabla  |  03.Oktober 2006 at 14:18

    “[..]Wenn der Händler allerdings häufig “aus Versehen” Preise falsch angibt, verstößt er gegen gewerbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften.[...]“

  • 7. Alexander Franke  |  03.Oktober 2006 at 14:34

    Darum ging es aber gar nicht, du hast nämlich oben nichts davon geschrieben (ich auch nicht), dass er es häufig macht. Außerdem kann man selbst dann nichts tun, sondern muss sich z.B. an Verbraucherschutzverbände wenden. Als Privatmann hat man leider keine Handhabe. Also bleibt Manzenpaules Aussage weiterhin falsch^^.

  • 8. Kopfschüttler  |  03.Oktober 2006 at 19:35

    Da der liebe Gott kleine Sünden gewöhnlich sofort bestraft, wirst du bereits bei deiner nächsten Radtour feststellen können, ob du beim Schlaufkauf das richtige Hänchen gehabt hast! :-)

    Vielleicht solltest du zur Sicherheit noch einen Schlauch kaufen; den für 30ct mehr. Nur für alle Fälle… :-)

    Kopfschüttel…

  • 9. Blabla  |  04.Oktober 2006 at 12:49

    :LOL:
    stimmt schon ob der was taugt?

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