Wer Bombe sagt, plant einen Anschlag
Am Samstag, den 23.6.2007 war Tag der offenen Tür im Bundesrat in Berlin. Da wir von der Schule aus gerade auf einer Bildungsreise in Berlin waren, ergriffen wir natürlich die Möglichkeit, diese berühmte Institution zu besichtigen. Dabei musste man, wenn man das eigentliche Sitzungsgebäude besichtigen wollte, die “üblichen” Sicherheitskontrollen (Metalldetektoren) durchqueren. Vor den Sicherheitskontrollen wurden jedoch Heliumluftballons verteilt, welche natürlich mit ins Gebäude genommen werden konnten.
Dabei geschah es, dass kurz nachdem ich die Sicherheitskontrolle durchquert hatte, ein Luftballon irgendwo hinter mir mit einem lauten Geräusch platzte. Ich schrie mit Leibeskräften leicht affektiert “Eine Bombe!” was die Sicherheitskräfte für einige Sekundenbruchteile ernsthaft zu verunsichern schien. Ich freute mich über den Vorfall, schließlich hielt ich die Terrorangst von jeher für ein Hirngespinst. Für mich war die Sache damit erledigt.
Wenige Sekunden später kommen zwei Polizeibeamte auf mich zu und sprechen mich, natürlich reichlich rüde, auf den Vorfall an. Da ich mich anfangs wenig kooperativ zeige, bitten sie mich, ihnen in eine Ecke zu folgen. Dort unterstellt einer von ihnen mir, eine Straftat begangen zu haben. Entsetzt entgegne ich, dass ich eindeutig keine Straftat begangen habe. Daraufhin wirft man mir vor, eine Straftat geplant zu haben. Auch das verneine ich, schließlich habe ich einfach nur “eine Bombe” gesagt. Ich frage den Polizisten, ob es denn auch eine Straftat sei, “ein Messer” zu sagen und auf welches Gesetz oder welche Verordnung er sich beruft. Er wirkt verunsichert, sein Redefluss beginnt abgehackt zu wirken. Nach einigen Sekunden Überlegens, wirft er mir “Paragraph 306…” entgegen. Ich begegne noch einmal, dass es sich bei meinem Ausruf weder um eine geplante, noch um eine ausgeführte Straftat handeln kann, gebe mich aber gleichzeitig einsichtig und betone, dass ich die Bedenken der Beamten an einem solchen Ort natürlich verstehen kann. Der Beamte sagt, etwas kleinlaut und dennoch bestimmt, dass man die Sache damit als erledigt ansehen würde und wünscht mir noch einen schönen Tag. “Danke, Ihnen auch.”.
Paragraph 306 des Strafgesetzbuches sagt folgendes:
(1) Wer fremde
1.Gebäude oder Hütten,
2.Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3.Warenlager oder -vorräte,
4.Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5.Wälder, Heiden oder Moore oder
6.land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnissein Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Dieser Tatbestand lag also eindeutig nicht vor. Schließlich hatte ich weder einen Anschlag geplant noch ausgeführt. Trotzdem drohte mir die Polizei. Ohne ein begangenes Verbrechen. Aus Angst vor dem allgegenwärtigen Terror, der angeblich hinter jeder Ecke, in jeder Tasche, unter jeder Schuhsohle lauern kann. Wegen einer kleinen Aktion, welche die Lächerlichkeit der Sicherheitsgesetzgebung und der öffentlichen Terrorpanik aufzeigen sollte. Und es auch tat.
Alex
bisher 9 Kommentare 25.Juni 2007
