Wer Bombe sagt, plant einen Anschlag
25.June 2007
Am Samstag, den 23.6.2007 war Tag der offenen Tür im Bundesrat in Berlin. Da wir von der Schule aus gerade auf einer Bildungsreise in Berlin waren, ergriffen wir natürlich die Möglichkeit, diese berühmte Institution zu besichtigen. Dabei musste man, wenn man das eigentliche Sitzungsgebäude besichtigen wollte, die “üblichen” Sicherheitskontrollen (Metalldetektoren) durchqueren. Vor den Sicherheitskontrollen wurden jedoch Heliumluftballons verteilt, welche natürlich mit ins Gebäude genommen werden konnten.
Dabei geschah es, dass kurz nachdem ich die Sicherheitskontrolle durchquert hatte, ein Luftballon irgendwo hinter mir mit einem lauten Geräusch platzte. Ich schrie mit Leibeskräften leicht affektiert “Eine Bombe!” was die Sicherheitskräfte für einige Sekundenbruchteile ernsthaft zu verunsichern schien. Ich freute mich über den Vorfall, schließlich hielt ich die Terrorangst von jeher für ein Hirngespinst. Für mich war die Sache damit erledigt.
Wenige Sekunden später kommen zwei Polizeibeamte auf mich zu und sprechen mich, natürlich reichlich rüde, auf den Vorfall an. Da ich mich anfangs wenig kooperativ zeige, bitten sie mich, ihnen in eine Ecke zu folgen. Dort unterstellt einer von ihnen mir, eine Straftat begangen zu haben. Entsetzt entgegne ich, dass ich eindeutig keine Straftat begangen habe. Daraufhin wirft man mir vor, eine Straftat geplant zu haben. Auch das verneine ich, schließlich habe ich einfach nur “eine Bombe” gesagt. Ich frage den Polizisten, ob es denn auch eine Straftat sei, “ein Messer” zu sagen und auf welches Gesetz oder welche Verordnung er sich beruft. Er wirkt verunsichert, sein Redefluss beginnt abgehackt zu wirken. Nach einigen Sekunden Überlegens, wirft er mir “Paragraph 306…” entgegen. Ich begegne noch einmal, dass es sich bei meinem Ausruf weder um eine geplante, noch um eine ausgeführte Straftat handeln kann, gebe mich aber gleichzeitig einsichtig und betone, dass ich die Bedenken der Beamten an einem solchen Ort natürlich verstehen kann. Der Beamte sagt, etwas kleinlaut und dennoch bestimmt, dass man die Sache damit als erledigt ansehen würde und wünscht mir noch einen schönen Tag. “Danke, Ihnen auch.”.
Paragraph 306 des Strafgesetzbuches sagt folgendes:
(1) Wer fremde
1.Gebäude oder Hütten,
2.Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3.Warenlager oder -vorräte,
4.Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5.Wälder, Heiden oder Moore oder
6.land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnissein Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Dieser Tatbestand lag also eindeutig nicht vor. Schließlich hatte ich weder einen Anschlag geplant noch ausgeführt. Trotzdem drohte mir die Polizei. Ohne ein begangenes Verbrechen. Aus Angst vor dem allgegenwärtigen Terror, der angeblich hinter jeder Ecke, in jeder Tasche, unter jeder Schuhsohle lauern kann. Wegen einer kleinen Aktion, welche die Lächerlichkeit der Sicherheitsgesetzgebung und der öffentlichen Terrorpanik aufzeigen sollte. Und es auch tat.
Alex
bisher 9 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. Xxing | 25.June 2007 at 21:09
und du wunderst dich warum jeder von der Sache weiß, wenn selbst du es ins Internet stellst?^^
2. Alexander Franke | 25.June 2007 at 21:11
Was hat das mit der Schule zu tun? Mich sprechen Lehrer drauf an…? Ist mir aber eigentlich auch egal. Und das ich es in’s Internet stellen würde, war eigentlich abzusehen. Ich finde das viel zu schockierend, als dass ich es einfach nur so vergessen könnte.
3. madmax | 25.June 2007 at 21:13
Die Gesichter der Beamten waren goldwert, schon in dem Moment, als der Luftballon platzte. “Eine Bombe!” war einfach der Gipfel.
Etwas unverschähmt vielleicht, zumal die Beamten auch nur wie immer ihren Job machten und bei solchen Aktionen wohl allgemein recht angespannt sein müssen, jedoch extrem lustig.
Fies und lustig.
Ich geb zu: ich hätte mich vor lachen fast auf dem Boden gerollt ;)
max
4. Blabla | 25.June 2007 at 21:16
vorweg: ich finde dieses Aktion weder sinnvoll, noch lustig – mich stört es aber auch net
Du bringst dich damit nur sinnlos selbst in Schwierigkeiten, bzw. verunsicherst andere.
Was bringt das?
Provozieren?
Ich halte es auf jedenfall für richtig, dass die Beamten das net ignoriert haben – auch wenn es keine Straftat war, muss man ja net \
5. Alexander Franke | 25.June 2007 at 21:17
Was es bringt? Vielleicht mal zum Denken anregen… Was passiert, wenn man in einer solchen Situation aus Angst “Eine Bombe?!” ruft? Ist man dann automatisch Attentäter? Was für eine absurde Situation!
6. alk | 26.June 2007 at 16:40
ach du meintest einen explosiven gegenstand?
ich dachte dein ausspurch bezog sich auf die hübsche
blonde mit den zwei seehr guten argumenten :D
immer schön punkig bleiben!
7. Flo_the_G | 26.June 2007 at 20:18
… mich hat man damals auch mein (gerade vorher erstandenes) NVA-Schiffchen nicht aufbehalten lassen, hätte ja ein Plastikmesser drunter sein können das der Metalldetektor nicht entdeckt. Mit dem ich dann einen der Abgeordneten hätte abstechen können, die an dem Tag gar nicht im Haus waren.
Dass der Polizist sich dann aber einen Paragraphen aus den Fingern gesaugt hat finde ich auch reichlich albern – eine Ermahnung, das Sicherheitspersonal nicht auf die Schippe zu nehmen hätte es doch auch getan.
8. mkorsakov | 28.June 2007 at 21:54
Hätte schlimmer kommen können – a la »erst schiessen, dann fragen« ..
9. Florian | 07.July 2007 at 20:19
Bombe!
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