Tagesarchiv für den 05.Juli 2009

Die Doppelzüngigkeit der Bundestagsmehrheit

Während es die große Koalition nicht schafft, das zum Teil verfassungswidrige Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl zu reformieren, obwohl dazu nur eine minimale Änderung notwendig wäre, ist man gleichzeitig in der Lage, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Änderung des Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag noch vor der Wahl zu implementieren. Und dies, obwohl es sich dabei um eine wesentlich komplexere Materie handelt.

Der Hinweis der CDU, dass man sich für die Wahlrechtsreform mehr Zeit lassen müsste, wird somit ad absurdum geführt. Zumal man auch eine Wahlrechtsänderung erlassen könnte, welche bereits im Voraus nur für die kommende Bundestagswahl gilt, folglich nur die schwersten Fehler ausmerzen muss, so dass danach erneut über eine idealere Veränderung beraten werden könnte.
So ist es nun aber durchaus möglich, dass sich im September Bundestagsmehrheiten bilden, die eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen deutlich verfehlen.

Währenddessen wird für die Neufassung des Gesetzes, dass die Parlamentsbeteiligung an Ratsentscheidungen der EU definiert, eine Sondersitzung im September einberufen. Und obwohl es sich hierbei um ein extrem komplexes Thema handelt, ist man fest entschlossen, eine Neufassung des entsprechenden Gesetzes ohne große Beratungen und Kontroversen zu beschließen.

Das doppelzüngige Verhalten der CDU/CSU-Parlamentarier schadet nicht nur dem Ansehen der Fraktion, sondern fällt auf das Ansehen des ganzen Parlaments zurück, das sich nun die Frage gefallen muss, ob es Partikularinteressen vor das Gemeinwohl stellt und in Kauf nimmt, dass ab September möglicherweise ein Parlament und damit eine Regierung gewählt wird, die sich vier Jahre lang den Vorwurf gefallen lassen muss, nicht die nötige Legitimation der Wähler zu besitzen.

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Kernkraftwerk Krümmel erneut abgeschaltet

Bevor es in der aktuellen Steuersenkungsdebatte der Union und den Trauerbekundungen zu Michael Jacksons Tod untergeht:

Das erst vor zwei Wochen nach zweijähriger Abschaltung und trotz Kritik wieder in Betrieb genommene Kernkraftwerk Krümmel ist Samstag Mittag erneut vom Netz gegangen. Nachdem es in den letzten Tagen Probleme mit der Elektronik gab, die zu einer verringerten Energieeinspeisung führten, gab es jetzt also die nächste ernsthafte Störung. Notwendig wurde diese automatische Abschaltung nachdem zwei interne Stromkreise ausfielen und das Kraftwerk extern mit Energie versorgt versorgt werden musste. Infolgedessen fielen in Hamburg eine Großzahl der Ampeln aus. Gleichzeitig kam die Wasserversorgung in Teilen der Stadt zum Erliegen.

Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins, zuständig für Kernkraft, wurde nicht vom Betreiber Vattenfall über den Vorfall informiert, sondern durch einen Polizisten, der Meldung an das Innenministerium erstattet hatte.

Soviel zur Transparenz des Betreibers und Sicherheit des Kernkraftwerks Krümmel.

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