Die Doppelzüngigkeit der Bundestagsmehrheit

05.Juli 2009

Während es die große Koalition nicht schafft, das zum Teil verfassungswidrige Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl zu reformieren, obwohl dazu nur eine minimale Änderung notwendig wäre, ist man gleichzeitig in der Lage, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Änderung des Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag noch vor der Wahl zu implementieren. Und dies, obwohl es sich dabei um eine wesentlich komplexere Materie handelt.

Der Hinweis der CDU, dass man sich für die Wahlrechtsreform mehr Zeit lassen müsste, wird somit ad absurdum geführt. Zumal man auch eine Wahlrechtsänderung erlassen könnte, welche bereits im Voraus nur für die kommende Bundestagswahl gilt, folglich nur die schwersten Fehler ausmerzen muss, so dass danach erneut über eine idealere Veränderung beraten werden könnte.
So ist es nun aber durchaus möglich, dass sich im September Bundestagsmehrheiten bilden, die eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen deutlich verfehlen.

Währenddessen wird für die Neufassung des Gesetzes, dass die Parlamentsbeteiligung an Ratsentscheidungen der EU definiert, eine Sondersitzung im September einberufen. Und obwohl es sich hierbei um ein extrem komplexes Thema handelt, ist man fest entschlossen, eine Neufassung des entsprechenden Gesetzes ohne große Beratungen und Kontroversen zu beschließen.

Das doppelzüngige Verhalten der CDU/CSU-Parlamentarier schadet nicht nur dem Ansehen der Fraktion, sondern fällt auf das Ansehen des ganzen Parlaments zurück, das sich nun die Frage gefallen muss, ob es Partikularinteressen vor das Gemeinwohl stellt und in Kauf nimmt, dass ab September möglicherweise ein Parlament und damit eine Regierung gewählt wird, die sich vier Jahre lang den Vorwurf gefallen lassen muss, nicht die nötige Legitimation der Wähler zu besitzen.

bisher 1 Kommentar Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Olaf Platzner  |  12.Juli 2010 at 20:41

    Also ich finde mit der jetztigen Bundesregierung haben wir uns keinen gefallen getan.

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