Westerwelle ruft offen zu möglichem Verfassungsbruch auf
06.April 2009
Seit dreieinhalb Jahren ist einer der gewichtigsten Stützfeiler der Oppositionarbeit der FDP die Forderung nach Neuwahlen, die lautstark durch den Parteivorsitzenden Westerwelle artikuliert wird.
Was dabei völlig untergeht: Diese Forderung ist verfassungsrechtlich nicht unumstritten. Westerwelle fordert nämlich, dass die Bundesregierung selbst zu Neuwahlen “den Weg freimache”. Dies wiederum ist verfassungsrechtlich nur durch eine für die amtierende Kanzlerin verlorene Vertrauensfrage möglich, woraufhin der Bundespräsident Neuwahlen ausrufen kann, nicht muss. Diese Vertrauensfrage kann eine große Koalition nur schwerlich verlieren, da zu viele Parlamentarier hinter den beiden Volksparteien stehen, als dass Abweichler eine ernsthafte Rolle spielen könnten. Bleibt also nur die Variante, dass die Parlamentarier der regierungseigenen Fraktionen im Sinne der Regierung handeln und ihr das Vertrauen im Auftrag der eigenen Regierung entziehen (so geschehen beispielsweise 1983 unter Kohl und 2005 unter Schröder). Das ist laut eines Bundesverfassungsgerichtsurteil zwar durchaus im Sinne und im Rahmen des Grundgesetzes, aber nur unter der Bedingung, damit eine zusätzliche Zuspitzung der politischen Situation zu vermeiden und die parlamentarische Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Anders als 2005 bei der Rot-Grünen-Koalition ist die parlamentarische Handlungsfähigkeit aber keineswegs gefährdet, auch wenn die große Koalition naturgemäß wenig effektiv und öffentlich einstimmig arbeitet. Dass Gesetzentwürfe der Regierung aber parlamentarische Mehrheiten erhalten, daran besteht in den meisten Fällen kein Zweifel.
Was Westerwelle fordert, wäre verfassungsrechtlich also zumindest fragwürdig, wenn nicht gar ein Bruch des Grundgesetzes. Aber um eine Umsetzung dieser Forderung scheint es Westerwelle nicht zu gehen. Diese populistische Rhetorik dient wohl nur dem Stimmenfang.
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Artikel gespeichert unter: Politik und Menschenrechte










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